Erregung öffentlichen Ärgernisses Bedeutung

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Erregung öffentlichen Ärgernisses

Erregung öffentlichen Ärgernisses Logo #42871die öffentliche Vornahme sexueller Handlungen in ärgerniserregender Weise ( Exhibitionismus ); strafbar nach §§ 183 und 183a StGB. In Österreich strafbar nach § 218 StGB, in der Schweiz nach Art. 198 StGB.
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